Entlastungsleistung – Unterstützung im Alltag nutzen

Der Entlastungsbetrag (auch Entlastungsleistung) soll pflegende Angehörige entlasten und den Alltag Pflegebedürftiger erleichtern. Er ist zweckgebunden.

Wer hat Anspruch?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege. Die Mittel sind anerkannte Angebote der Unterstützung im Alltag zu verwenden.

Wofür kann der Betrag eingesetzt werden?

Wie wird abgerechnet?

In der Praxis rechnet meist der anerkannte Dienst direkt mit der Pflegekasse ab (Sachleistung). Eigenständige Abrechnung (Erstattung) ist teils möglich – Belege aufbewahren.

Praktische Tipps

Hinweis: Regeln und Nachweisformen unterscheiden sich zwischen Bundesländern und Kassen. Holen Sie vorab eine kurze Bestätigung Ihrer Pflegekasse ein.